Allgemeine Verkaufsbedingungen

Redzikowo, den 01.01.2021

Allgemeine Verkaufsbedingungen von C-L spółka z o.o. in Redzikowo


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung auf die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen enthalten Geschäftsbedingungen, welche die Haftung einschränken und ausschließen.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Bedingungen“) regeln das Anbieten, den Verkauf und die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen (im Folgenden gemeinschaftlich „Waren“ bzw. „Waren“ genannt) durch oder im Namen der C-L spółka z o.o. in Redzikowo, ul. Przemysłowa 14, 76-200 Redzikowo, KRS-Nr. 0000193417 („Verkäufer“) an Kunden („Kunde“) und gelten für alle Transaktionen, die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden abgeschlossen werden.

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Angebote, Vereinbarungen und Absprachen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden in Bezug auf den Verkauf und die Lieferung der Waren und gelten für alle Bestellungen des Kunden. Der fehlende Einspruch des Verkäufers gegen die vom Kunden verwendete Vorlage sowie die Ergreifung von Maßnahmen bzw. die Lieferung der Bestellung durch den Verkäufer können in keinem Fall als Annahme der vom Kunden vorgelegten Vorlage verstanden werden. Jedes Verhalten des Kunden, das vom Abschluss eines Vertrags über die Lieferung der Waren mit dem Verkäufer zeugt, sowie die Annahme einer Lieferung der Waren vom Verkäufer durch den Kunden stellt eine stillschweigende Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden dar.

1.3 Diese Allgemeinen Bedingungen können durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unter Androhung der Nichtigkeit geändert oder ausgeschlossen werden.

1.4 Durch die Annahme dieser Bedingungen verpflichtet sich der Kunde, sie in Bezug auf alle in Paragraph 1.1 genannten zukünftigen Transaktionen einzuhalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich genannt wird. Die aktuelle Version der Bedingungen ist auf der Webseite www.c-l.pl verfügbar. Der Verkäufer hat das Recht, diese Bedingungen zu aktualisieren und/oder zu ändern. Die geänderten Bedingungen sind für den Kunden ab dem Datum, an dem die Aktualisierung oder Änderung mitgeteilt wird, bzw. ab dem Datum der Zustellung der aktualisierten oder geänderten Bedingungen bindend. Die geänderten Bedingungen gelten für Geschäfte, die zwischen dem Kunden und dem Verkäufer abgeschlossen werden.

1.5 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die mit elektronischen Kommunikationsmitteln eingegangenen Verpflichtungen für die Vertragsparteien gültig und bindend sind.

 

  1. Angebote, Bestellungen und Bestätigungen

2.1 Ankündigungen, Preislisten und sonstige vom Verkäufer in irgendeiner Form übermittelte Informationen sind kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages in Form einer Bestellung abzugeben. Der Verkäufer kann ohne vorherige Ankündigung alle Unterlagen, welche die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots darstellen, zurückziehen oder ändern. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verkäufer kommt zum Zeitpunkt der Bestätigung der Annahme der vom Verkäufer schriftlich erteilten Bestellung zustande („Bestätigte Bestellung“). Der Verkäufer hat das Recht, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 Die Bewertung, die in den Unterlagen enthalten ist, welche die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots darstellen, das auf der Grundlage der geschätzten oder geplanten Mengen der Waren erstellt wurde, kann sich erhöhen, wenn die Menge der zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich bestellten Waren geringer als die geschätzte oder geplante Menge ist.

2.3 Mündliche Erklärungen oder Vereinbarungen seitens der Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, sie wurden von bevollmächtigten Vertretern des Verkäufers schriftlich abgegeben oder bestätigt.

2.4 Außer wie in Klausel 7.3 vorgesehen, werden dem Kunden jegliche Muster nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und sie unterliegen keiner ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistung, einschließlich Qualitätsgarantie, Übereinstimmung mit der Beschreibung, Marktgängigkeit oder Eignung für andere Zwecke. Vor der Bestellung von Waren sollte der Kunde überprüfen, ob die an ihn gelieferten Muster seinen Erwartungen vollständig entsprechen.

2.5 Jede Bestellung und ihre Bestätigung wird als separate Transaktion behandelt.

2.5 Die Menge und Spezifikation der Waren sollte in der bestätigten Bestellung präzisiert werden. Für den Fall, dass die Menge oder Beschreibung der Waren in der bestätigten Bestellung erheblich von der Menge oder Beschreibung der Waren abweicht, die in der Bestellung des Kunden angegeben wurde, ist die Auftragsbestätigung als neues Angebot anzusehen. Als angenommen gilt ein neues Angebot zum Zeitpunkt der Bestätigung der Warenlieferung, die gemäß der Bestätigten Bestellung durchgeführt wurde. Für den Fall, dass der Verkäufer in ständigem Geschäftskontakt mit dem Kunden bleibt, gilt die ausgebliebene Ablehnung des neuen Angebots innerhalb von 5 Werktagen als dessen Annahme.

  1. Preise

3.1 Die Preise und die Verkaufswährung der Waren des Verkäufers sind in der Bestätigten Bestellung bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, enthalten die Preise des Verkäufers die Standardverpackungskosten, jedoch nicht die Mehrwertsteuer und keine anderen Steuern, Zölle, Beiträge oder Gebühren, die den Waren oder ihrer Lieferung durch das Rechtssystem eines Landes auferlegt werden („Steuern“). Der Betrag der mit dem Verkauf der Waren verbundenen Steuern wird vom Kunden getragen und er wird den einzelnen Rechnungen hinzugefügt bzw. vom Verkäufer separat in Rechnung gestellt. Wenn der Verkäufer einen Rabatt gewährt, gilt dieser Rabatt nur für die in der Bestätigten Bestellung angegebene Lieferung.

3.2 Wenn die Preise in der Bestätigten Bestellung nicht als verbindlich angegeben sind, hat der Verkäufer das Recht, den Preis der noch nicht gelieferten Waren zu erhöhen, wenn sich die Faktoren, die den Kaufpreis beeinflussen, geändert und seine Erhöhung verursacht haben. Zu diesen Faktoren gehören insbesondere Roh- und Hilfsstoffe, Energie, Produkte, die der Verkäufer von Dritten kauft, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, öffentliche Abgaben, Frachtkosten, Versicherungsbeiträge, Währungsschwankungen. Der Verkäufer wird den Kunden über die Preiserhöhung schriftlich informieren.

 

  1. Zahlung und Verbraucherkredit

4.1 Sofern in der Bestätigten Bestellung nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Zahlung in bar oder durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Die Zahlung soll innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem Datum der Zustellung der Rechnung an den Kunden beim Verkäufer eingegangen sein. Der Verkäufer hat das Recht, die Rechnung dem Kunden während der Lieferung oder nach Lieferung der Waren auszustellen, es sei denn, der Kunde hat sich verpflichtet, die Waren persönlich abzuholen oder wenn der Kunde die Lieferung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist annimmt. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden die Rechnung zu senden, nachdem er ihn über die Möglichkeit der Abholung der Ware bzw. über den festgelegten Liefertermin informiert hat. Alle Zahlungen sind in voller Höhe ohne die Möglichkeit des Abzugs der Quellensteuer zu erfolgen. Sie bleiben frei von gegenseitigen Ansprüchen und sonstigen Abzügen.

4.2 Der Verkäufer kann, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, bei Zahlungsverzug Zinsen in gesetzlicher Höhe pro Jahr berechnen, die für jeden Tag nach dem Fälligkeitsdatum bis zu dem Tag, an dem die ausstehenden Beträge vollständig zurückgezahlt werden, berechnet werden.

4.3 Jede Zahlung des Kunden dient zunächst zur Deckung der in Paragraph 4.2 genannten Zinsen und wird anschließend unabhängig von den Anweisungen des Kunden der zuerst fälligen, noch ausstehenden Schuld gutgeschrieben.

4.4 Der Kunde ermächtigt den Verkäufer, Rechnungen ohne Unterschrift auszustellen. Alle Beschwerden im Zusammenhang mit der Rechnung müssen dem Verkäufer innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach dem Datum der Rechnungsübergabe schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnung akzeptiert hat.

 

  1. Lieferung und Annahme der Lieferung

5.1 Sofern in der bestätigten Bestellung nicht anders angegeben, erfolgen alle Lieferungen der Waren zu Incoterms ab Werk. Der Begriff „Ex works“ soll in Übereinstimmung mit der neuesten Version der INCOTERMS-Definition verstanden werden, die von der Internationalen Handelskammer in Paris, Frankreich, veröffentlicht wurde und zum Zeitpunkt der Erteilung der bestätigten Anordnung in Kraft war. Gleichzeitig kann ein Handelsvertreter auf dem Hoheitsgebiet Polens individuell für einen bestimmten Kunden das Prinzip des kostenlosen Transports für Bestellungen über dem Nettowert von 2.000,00 PLN festlegen.

5.2 Wenn sich aus der Bestätigten Bestellung nichts anderes ergibt, ist das Datum der Lieferung der Waren durch den Verkäufer lediglich geschätzt und nicht endgültig. Der Verkäufer hat das Recht, die in der Bestätigten Bestellung angegebenen Waren in Chargen zu liefern und separat in Rechnung zu stellen. Wenn es sich aus der Bestätigten Bestellung ergibt, dass das Lieferdatum der Waren endgültig ist, entbindet eine Verspätung bei der Warenlieferung den Kunden nicht von der Pflicht, eine solche Lieferung anzunehmen. Unterschiede in der Menge der gelieferten und in der Bestätigten Bestellung angegebenen Waren berechtigen den Kunden nicht, die Annahme der Waren zu verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware in dem Betrag zu bezahlen, der in der Bestätigten Bestellung angegeben ist.

 

  1. Verzug beim Kunden

6.1 Die rechtswidrige Verweigerung oder Nichtannahme der Ware durch den Kunden bzw. die Stornierung der Bestätigten Bestellung berechtigt den Verkäufer, vom Kunden eine Vertragsstrafe zusätzlich zu allen anderen Schäden zu verlangen, die aufgrund solcher Handlungen fällig sind. Diese Strafe

  • ist gleich dem Preis der in der Bestätigten Bestellung angegebenen Waren im Falle von Waren, die vernünftigerweise nicht vom Verkäufer an Dritte verkauft werden können, oder beträgt 50% (fünfzig Prozent) des Preises der Waren im Falle von Waren, die vom Verkäufer an Dritte weiterverkauft werden können oder wenn die Handlung nicht anderweitig gesetzlich zulässig ist.

 

  1. Kontrolle und Einhaltung von Spezifikationen

7.1 Bei der Lieferung und während der Entladung, Verwendung, Vermischung, Verarbeitung, Verbindung, Verarbeitung, Beförderung, Lagerung und des (Wieder-)Verkauf der Waren („Verwendung“) hat der Kunde die Waren zu untersuchen und sich zu vergewissern, dass sie den vereinbarten Spezifikation, die im Vertrag enthalten ist, entsprechen.

7.2 Reklamationen in Bezug auf die Waren bedürfen einer schriftlichen oder dokumentierten Form und mussen dem Verkäufer zugestellt werden spätestens 7 (sieben) Tage nach dem Lieferdatum im Falle eines Mangels, einer Verletzung oder einer Fehlmenge, die bei ordnungsgemäßer Prüfung bei der Lieferung sichtbar sind, und innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach dem Datum, an dem eine andere Reklamation (z.B. versteckte Mängel) offengelegt wurde oder werden sollte, jedoch spätestens (i) 6 (sechs) Monate nach dem Lieferdatum der Waren oder (ii) dem Ablauf der Haltbarkeit der Waren, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Die Verwendung der Waren nach Ablauf der oben genannten siebentägigen Fristen bedeutet die vorbehaltlose Annahme der Waren und den Verzicht auf alle Ansprüche in Bezug auf die Waren.

7.3 Die Feststellung, ob die gelieferten Waren der vereinbarten Spezifikation oder, in Ermangelung einer vereinbarten Spezifikation, der neuesten vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren verwendeten Spezifikation („Spezifikation“) entsprechen, wird vom Verkäufer nur auf der Grundlage von Proben aus einer Charge oder Serie der Produkte vorgenommen, die auf der Grundlage der vom Verkäufer verwendeten Analysemethoden erzeugt wurden. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel werden die vom Kunden bereitgestellten Spezifikationen nicht in die Spezifikation aufgenommen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Bestätigten Bestellung vorbehalten oder wird anderweitig von einem autorisierten Mitarbeiter des Verkäufers akzeptiert. Der Kunde kann die Annahme der Produkte verweigern, wenn sie die in der Spezifikation oder in der Bestätigten Bestellung enthaltenen Anforderungen nicht erfüllen. Waren, die mit schriftlicher Zustimmung oder Anweisungen des Verkäufers an den Verkäufer zurückzusenden sind, werden auf Gefahr und Kosten des Kunden zurückgesandt und an den vom Verkäufer angegebenen Ort geliefert.

7.4 Mängel an Teilen der Waren, die in der Bestätigten Bestellung bestimmt sind, berechtigen den Kunden nicht, die gesamte Lieferung abzulehnen. Etwaige Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der in Paragraph 4 genannten Zahlung. Nach Eingang der Mängelrüge ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen, bis sich die Beanstandung als unbegründet erweist und/oder angefochten wird bzw. bis der Mangel beseitigt ist.

 

  1. Übertragung von Risiko und Eigentum

8.1 Die mit der Ware verbundene Gefahr geht mit der Lieferung auf den Kunden über.

8.2 Waren, deren Lieferung vom Verkäufer abgelehnt oder nicht akzeptiert wurde, werden vom Verkäufer auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert.

8.3 Das Eigentum an der Ware geht nicht auf den Kunden über und das gesamte rechtliche und tatsächliche Eigentum verbleibt bis zum Eingang der vollständigen Bezahlung der Ware beim Verkäufer.

8.4 Solange die Waren gemäß Paragraph 8 Eigentum des Verkäufers bleiben, hat der Kunde das Recht, die Waren nur im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit zu nutzen, und er soll:

  • die Waren als Treuhänder und Verwahrstelle des Verkäufers behalten und sie isoliert von denen des Kunden oder eines Dritten und mit einer Bezeichnung aufbewahren, die auf das Eigentum des Verkäufers hinweist;
  • den Verkäufer unverzüglich über alle Ansprüche Dritter in Bezug auf die Waren informieren;
  • die Waren ordnungsgemäß lagern, schützen und versichern;
  • Er ist nicht berechtigt, die Waren mit einem Pfand, einer anderen Sicherheit oder auf andere Weise zu belasten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für die Lagerung der Ware.
  1. Haftungsbeschränkung für Reklamationen

9.1 Wenn die Waren am Tag der Lieferung nicht den gemäß Paragraph 7 dieser Bedingungen festgelegten Spezifikationen entsprechen, muss der Verkäufer nach eigenem Ermessen und zu gegebener Zeit:

  • die Waren reparieren oder ersetzen, ohne dem Kunden Gebühren in Rechnung zu stellen, oder den Preis der Waren senken, oder
  • eine Gutschrift für solche Waren in Höhe des ursprünglich aus der Rechnung folgenden Betrags gewähren. Das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, ist ausgeschlossen. Die Verpflichtungen des Verkäufers aus der Garantie beschränken sich nur auf die Reparatur oder den Ersatz der Produkte bzw. die Gewährung eines Kredits.
    9.2 Die Verpflichtung des Verkäufers, die Ware zu reparieren, zu ersetzen oder einen Kredit zu gewähren, hängt vom rechtzeitigen Eingang der Mitteilung über die angebliche Nichtübereinstimmung der Waren mit der Spezifikation oder gegebenenfalls von der Rücksendung der Produkte gemäß Paragraph 7 ab.

9.3 Die oben beschriebene Haftung für die Nichtübereinstimmung der Waren mit den Spezifikationen ist eine ausschließliche und ersetzt alle anderen Garantien, Zusicherungen oder sonstigen Bedingungen, die durch Gesetz, Vertrag oder anderweitig zum Ausdruck gebracht werden, einschließlich aller Garantien der Marktgängigkeit oder

Eignung für jeden Zweck.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

10.1 Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der Handlung bzw. Unterlassung, die sich aus dem Schaden ergab, um die Nichterfüllung oder eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag handelte, der aufgrund der vorliegenden Bedingungen geschlossen wurde. In keinem Fall haftet der Verkäufer gegenüber dem Kunden oder Dritten für Schäden, die außerhalb des normalen Kausalzusammenhangs liegen, für Folgeschäden, moralische Verluste, entstandene Kosten oder Aufwendungen. Die Schadensersatzpflicht des Verkäufers umfasst nicht die Vorteile, die der Kunde hätte erzielen können, wenn ihm der Schaden nicht entstanden wäre (lucrum cessans), insbesondere Reputationsverlust (Firmenwert), entgangener Gewinn, Umsatzeinbußen, Produktionseinstellung, Beschädigung anderer Waren.

10.2 Die Haftung des Verkäufers für Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Waren und ihrer Verwendung ergeben, übersteigt in keinem Fall den Verkaufspreis der defekten Warencharge, die an den Kunden geliefert wurde, wie er in der Bestätigten Bestellung bestimmt war.

 

  1. Höhere Gewalt

11.1 Keine der Parteien haftet in irgendeiner Weise für Schäden, Kosten oder Ausgaben, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verzögerung, einer unsachgemäßen Leistung oder einem anderweitigen Verzug gegenüber der anderen Partei im Ergebnis der Umstände ergeben, für die die Parteien nicht verantwortlich sind.

11.2 Treten die in Paragraph 11.1 genannten Umstände ein, hat die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich zu informieren und den Grund für das Ereignis und seine Auswirkungen auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus der Bestätigten Bestellung anzugeben. Im Falle einer Verzögerung verschiebt sich der Liefertermin der Produkte um eine angemessene Frist. Wenn die oben genannten Umstände jedoch länger als 60 (sechzig) Tage nach dem vereinbarten Liefertermin anhalten oder voraussichtlich anhalten werden, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Teil der Bestätigten Bestellung zu stornieren, ohne gegenüber der anderen Partei haftbar zu werden. Der stornierte Teil der Bestätigten Bestellung gilt als nicht abgeschlossener Teil des Vertrages.

 

  1. Änderungen und Informationen, Haftung

12.1 Wurde die Unveränderlichkeit der Spezifikation für einen bestimmten Zeitraum oder in Bezug auf die Menge der Waren nicht bestimmt, behält sich der Verkäufer vor, die Spezifikation und/oder die Herstellungsmethode der Waren in bestimmten Zeitabständen ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu modifizieren und/oder die bei der Herstellung und/oder Herstellung der Waren verwendeten Materialien zu ersetzen. Der Kunde bestätigt, dass die im Katalog des Verkäufers, in den technischen Produktblättern und anderen beschreibenden Publikationen, die vom Verkäufer verteilt oder auf seiner Website veröffentlicht werden, enthaltenen Daten ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. Alle Aussagen, Erklärungen, Empfehlungen, Ratschläge, Beispiele oder andere Informationen des Verkäufers in Bezug auf die Spezifikationen, die Waren oder deren Verwendung sollten nur zu Informationszwecken erteilt werden.

12.2 Der Kunde muss ausschließlich sein eigenes Wissen, Know-how und seine Bewertung in Bezug auf die Waren und die Verwendung der vom Verkäufer erhaltenen Informationen für die vom Kunden beabsichtigten Zwecke verwenden und sich darauf verlassen. Aus den Beratungen des Verkäufers ergeben sich keine zusätzlichen Verpflichtungen. Angaben und Daten über den Zweck und die Verwendung der Waren sind unverbindlich und der Verkäufer ist für die durchgeführten Beratungen nicht haftbar. Der Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Schäden, Verlusten, Kosten, Ausgaben, Ansprüchen, Forderungen und Verpflichtungen freizustellen, die durch die Waren verursacht werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Waren und ihrer Verwendung durch den Kunden und/oder im Zusammenhang mit der Verwendung von Informationen ergeben, die vom oder im Namen des Verkäufers offengelegt oder bereitgestellt werden.

  1. Einhaltung von Gesetzen und Normen

13.1 Der Verkäufer gibt keine Zusagen oder Erklärungen ab, die die Übereinstimmung der Waren mit Gesetz oder Standard („Gesetze und Standards“) bestätigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Bestätigten Bestellung oder in den Spezifikationen vorbehalten. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung der Waren bestimmten Einschränkungen oder Anforderungen nach Gesetzen und Standards unterliegen kann. Der Kunde ist allein verantwortlich für:

die Sicherstellung, dass die beabsichtigte Verwendung der Waren an Gesetze und Standards angepasst wird; und
den Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zertifikate, die ihn zu einer solchen Verwendung berechtigen.

  1. Unabhängige Geschäftspartner

14.1 Der Verkäufer und der Kunde sind unabhängige Geschäftspartner und das Verhältnis, das sich aus diesem Vertrag ergibt, ist nicht als Agenturvertrag zu betrachten. Der Verkauf oder eine andere Verpflichtung einer Partei an einen Dritten ist für die andere Partei in keiner Weise bindend.

 

  1. Verbot der Übertragung von Rechten

15.1 Keine der Parteien darf Rechte oder Pflichten, die sich aus einer Bestätigten Bestellung ergeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen, jedoch darf jede Partei Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder Dritte übertragen, die alle oder einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte einer Partei oder eines mit den Waren verbundenen Unternehmens erwerben.

 

  1. Sofortige Fälligkeit der Leistungen

16.1 Wenn (a) der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer verletzt oder (b) wenn der Verkäufer begründete Vorbehalte hinsichtlich der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Kunden hat und der Kunde es versäumt, dem Verkäufer eine entsprechende Zusicherung (wie z.B. die Bestätigung der Krediteröffnung) über die Möglichkeit der Erfüllung der Vertragsbedingungen vor dem Datum der rechtzeitigen Lieferung und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Anforderung einer solchen Zusicherung vorzulegen, oder (c) wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei ihrer Fälligkeit zu begleichen, oder wenn er die Liquidation zu anderen Zwecken als der Sanierung oder Fusion einleitet oder ein Konkursverfahren gegen den Kunden eröffnet wird oder wenn ein Treuhänder oder Verwalter für das gesamte oder einen Teil des Vermögens des Kunden bestellt wurde oder wenn der Kunde eine Vereinbarung mit den Gläubigern eingeht oder eine Eigentumsübertragung auf die Gläubiger vornimmt, kann der Verkäufer unverzüglich, durch schriftliche Mitteilung, unbeschadet seiner Rechte:

  • die Rückgabe der Waren verlangen und wieder in den Besitz der gelieferten Waren gelangen, die nicht bezahlt wurden, wobei alle mit der Rückforderung der Waren verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden gehen; und/oder
  • die Erfüllung der Leistung aussetzen oder die Bestätigte Bestellung für die aktuelle Warenlieferung beenden, es sei denn, der Kunde zahlt den Preis im Voraus in bar oder bietet dem Verkäufer eine angemessene Sicherheit für die Zahlung des Preises, ohne die Notwendigkeit, vor Gericht gehen zu müssen, und ohne die Notwendigkeit, den Verkäufer mit der Verantwortung für eine solche Aussetzung oder Kündigung zu belasten.
    16.2 In jedem in Absatz (i) und/oder (ii) genannten Fall werden alle anderen Forderungen und Zahlungen an den Verkäufer fällig und zahlbar im Verhältnis zur Menge der gelieferten Waren und dürfen nicht wieder in den Besitz des Verkäufers gelangen.

 

  1. Nichterfüllung der Allgemeinen Bedingungen

17.1 Das Versäumnis des Verkäufers, eine Bestimmung der Bedingungen zu erfüllen oder durchzusetzen, darf nicht als Verzicht des Verkäufers auf sein Recht ausgelegt werden, eine Handlung einzuleiten bzw. eine solche Bestimmung durchzusetzen, und jede Verzögerung, Nichterfüllung oder Nichtdurchsetzung dieser Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Rechte des Verkäufers. Der Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Vertragsverletzung durch den Kunden:

  • ist unverbindlich, es sei denn, er wurde von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt,
  • stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten aus einer früheren oder späteren Vertragsverletzung dar.

 

  1. Salvatorische Klausel

18.1 Sollte eine Bestimmung der Bedingungen für ungültig oder unwirksam erklärt werden, berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diese Bestimmungen sollen getrennt von den anderen behandelt werden. Für ungültig oder undurchsetzbar erklärte Bestimmungen werden durch Bestimmungen ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der bisherigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang möglichst nahe kommen.

 

  1. Forderungsbenachrichtigung

19.1 Vor der Erhebung einer Klage verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem er von dem Umstand Kenntnis erlangt hat, der zu der Klage geführt hat, das Bestehen eines angeblichen Anspruchs gegen den Verkäufer schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

20.1 Die Rechte und Pflichten der Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bestätigten Bestellung und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen dem polnischen Recht, werden in Übereinstimmung mit dem polnischen Recht verstanden, ausgelegt und ausgeübt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.

20.2 Die Parteien vereinbaren, dass vorbehaltlich der Bestimmungen über die ausschließliche Zuständigkeit alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bestätigten Bestellung und/oder den Bedingungen ergeben und von einer der Parteien eingeleitet werden können, von dem Gericht beigelegt werden, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist.

 

  1. Fortbestand der Rechte

21.1 Die Rechte und Pflichten der Parteien aus einem aufgrund der Bedingungen geschlossenen Vertrag sind für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger bindend. Der Verzicht auf eines oder mehrere der Rechte oder Pflichten der Parteien aus irgendeinem Grund hat keinen Einfluss auf die Bestimmungen der Bedingungen, die in Kraft bleiben.

 

  1. Überschriften

22.1 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Einfluss auf die Gestaltung oder Auslegung der Bedingungen.

22.2 Eine Bezugnahme in diesen Bedingungen auf ein Gesetz oder eine Bestimmung eines Gesetzes ist als Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine Bestimmung in der jeweils gültigen Fassung oder in der geänderten Fassung auszulegen.

 

  1. Geistiges Eigentum

23.1 Der Verkäufer hat das Vorhandensein von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die durch den Verkauf und/oder die Lieferung der Waren verletzt werden können, nicht überprüft, und der Verkäufer haftet nicht für damit verbundene Schäden.

23.2 Der Verkauf der Waren ist weder implizit noch anderweitig eine Lizenz zur Nutzung eines geistigen Eigentumsrechts im Zusammenhang mit der Zusammensetzung und/oder Verwendung der Waren, und der Kunde erkennt ausdrücklich alle Risiken an, die mit der Verletzung des geistigen Eigentums durch die Verwendung der Produkte einzeln sowie in Kombination mit anderen Materialien oder während ihrer Verarbeitung verbunden sind.

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